RECHTLICHES
Meldung rechtswidriger Inhalte (DSA)
Zuletzt aktualisiert:
Geltungsbereich
Kotao hostet Online-Shops und Inhalte seiner Kunden (Händler) und ist insoweit Hosting-Dienst im Sinne des Art. 6 der Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act, „DSA”). Diese Seite beschreibt das Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 DSA sowie die Kontaktstellen nach Art. 11 und 12 DSA. Kotao trifft keine allgemeine Pflicht zur Überwachung der von Händlern eingestellten Inhalte (Art. 8 DSA).
Kontaktstellen
- Für Behörden der Mitgliedstaaten, die Kommission und das Gremium (Art. 11 DSA): legal@kotao.com
- Für Nutzerinnen und Nutzer (Art. 12 DSA): abuse@kotao.com
- Sprachen: Deutsch und Englisch
Rechtswidrige Inhalte melden (Art. 16 DSA)
Jede Person oder Einrichtung kann Inhalte, die sie für rechtswidrig hält und die über von Kotao gehostete Shops verbreitet werden, elektronisch melden: per E-Mail an abuse@kotao.com mit dem Betreff Content report. Damit die Meldung bearbeitet werden kann, soll sie enthalten:
- eine hinreichend begründete Erläuterung, warum der Inhalt rechtswidrig sein soll,
- die genaue URL (oder mehrere URLs) des betroffenen Inhalts und, soweit erforderlich, weitere Angaben zur Identifizierung,
- Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person oder Einrichtung — außer bei Inhalten, die Straftaten nach Art. 3–7 der Richtlinie 2011/93/EU betreffen,
- eine Erklärung, dass die Meldung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt und die Angaben richtig und vollständig sind.
Verfahren
Kotao bestätigt den Eingang der Meldung ohne unangemessene Verzögerung, prüft sie zeitnah, sorgfältig, frei von Willkür und objektiv und teilt der meldenden Person die Entscheidung mit, einschließlich eines Hinweises auf mögliche Rechtsbehelfe. Wird ein Inhalt entfernt oder der Zugang beschränkt, erhält der betroffene Händler eine Begründung nach Art. 17 DSA; Einschränkungen und Sperrungen richten sich ergänzend nach dem Abschnitt „Einschränkung und Sperrung der Dienste” der AGB. Offensichtlich strafbare Inhalte, die eine Gefahr für Leben oder Sicherheit von Personen begründen, meldet Kotao nach Art. 18 DSA den zuständigen Behörden.
Missbräuchliche Meldungen
Bei Personen oder Einrichtungen, die häufig offensichtlich unbegründete Meldungen einreichen, kann Kotao die Bearbeitung weiterer Meldungen nach vorheriger Warnung für einen angemessenen Zeitraum aussetzen (Art. 23 Abs. 2 DSA).
Rechtsbehelfe
Die Möglichkeit, gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen, bleibt für alle Beteiligten unberührt. Beschwerden über Entscheidungen nach diesem Verfahren können an legal@kotao.com gerichtet werden; für Händler gilt ergänzend der Abschnitt „Beschwerden” der AGB.
Rechtsbereich
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