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RECHTLICHES

Bedingungen für die Zahlungsabwicklung (Kotao Payments)

Zuletzt aktualisiert:

Geltungsbereich

Diese Bedingungen für die Zahlungsabwicklung („Payments-Bedingungen”) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kotao GmbH („AGB”) und gelten, sobald der Kunde die integrierte Zahlungsabwicklung der Plattform („Kotao Payments”) aktiviert oder nutzt. Bei Widersprüchen gehen diese Payments-Bedingungen den AGB für die Zahlungsabwicklung vor. Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die in den AGB festgelegte Bedeutung.

Rollenverteilung

Kotao ist kein Kreditinstitut, kein E-Geld-Institut und kein Zahlungsinstitut und erbringt selbst keine Zahlungsdienste. Die regulierten Zahlungsdienste — insbesondere die Annahme und Abrechnung von Zahlungsvorgängen, die Verwahrung von Geldbeträgen und die Auszahlung an den Kunden — erbringt ein von Kotao für Kotao Payments ausgewählter oder im Auftragsformular benannter regulierter Zahlungsdienstleister (jeweils der „Zahlungsabwickler”).

Kotao stellt die technische Plattform bereit, über die Zahlungsvorgänge ausgelöst, verwaltet und dargestellt werden, und handelt insoweit als technischer Dienstleister und Plattformbetreiber. Geldbeträge aus Zahlungsvorgängen nimmt Kotao zu keinem Zeitpunkt entgegen und hält sie nicht; sie fließen ausschließlich über den Zahlungsabwickler.

Vertrag mit dem Zahlungsabwickler

Die Nutzung von Kotao Payments richtet sich nach diesen Payments-Bedingungen, den AGB und den im Produkt angezeigten oder im Auftragsformular vereinbarten Aktivierungsbedingungen. Mit der Aktivierung von Kotao Payments akzeptiert der Kunde den vertraglichen Rahmen von Kotao Payments. Soweit ein regulierter Zahlungsabwickler für ein bestimmtes Land, eine bestimmte Zahlungsmethode oder eine Risikokategorie zusätzliche Angaben, Bestätigungen oder Bedingungen verlangt, stellt Kotao den entsprechenden Aktivierungsschritt im Produkt bereit.

Der Kunde ermächtigt Kotao, gegenüber dem Zahlungsabwickler in seinem Namen Weisungen zur technischen Abwicklung zu erteilen, soweit dies für den Betrieb von Kotao Payments erforderlich ist (etwa das Anlegen des Connected Accounts, die Übermittlung von Transaktions- und Erstattungsaufträgen und den Abruf von Auszahlungs- und Statusinformationen).

Identifizierung und Mitwirkung

Der Zahlungsabwickler ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden und dessen wirtschaftlich Berechtigte zu identifizieren (Geldwäscheprävention, „KYC”). Der Kunde verpflichtet sich, im Onboarding und auf spätere Anforderung vollständige, richtige und aktuelle Angaben zu machen, angeforderte Nachweise unverzüglich beizubringen und Änderungen (etwa der Inhaberschaft, der Rechtsform, der Bankverbindung oder des Geschäftsmodells) unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Abschluss der Prüfungen kann der Zahlungsabwickler Auszahlungen zurückhalten oder die Zahlungsannahme beschränken; Kotao hat hierauf keinen Einfluss.

Der Kunde ermächtigt Kotao, die für Onboarding, Betrieb und Compliance-Prüfungen erforderlichen Daten an den Zahlungsabwickler zu übermitteln und von diesem zu empfangen.

Entgelte

Für die Zahlungsabwicklung fallen Transaktionsentgelte an. Ihre Höhe ergibt sich aus dem Auftragsformular oder aus der bei Aktivierung im Produkt angezeigten und bestätigten Preisübersicht. Die Entgelte werden je Zahlungsvorgang vom Bruttobetrag einbehalten oder dem Kunden in Rechnung gestellt. Zusätzlich können Entgelte des Zahlungsabwicklers, der Kartensysteme und für Währungsumrechnung anfallen; diese ergeben sich aus dem Vertrag des Kunden mit dem Zahlungsabwickler beziehungsweise aus der Preisübersicht. Für Änderungen der Entgelte gilt das Änderungsverfahren der AGB.

Auszahlungen und Reserven

Auszahlungen erfolgen durch den Zahlungsabwickler auf das im Onboarding hinterlegte Konto des Kunden nach dem dort vereinbarten Auszahlungsrhythmus. Der Zahlungsabwickler kann Auszahlungen ganz oder teilweise zurückhalten, verzögern oder Rücklagen (Reserven) bilden, wenn dies nach seinen Bedingungen zulässig ist — insbesondere bei erhöhtem Rückbelastungsrisiko, Betrugsverdacht, negativem Saldo, ungewöhnlichen Transaktionsmustern oder ausstehenden Prüfungen. Kotao kann beim Zahlungsabwickler eine Reserve oder Auszahlungsverzögerung veranlassen, wenn konkrete Anhaltspunkte für ein erhöhtes Ausfall- oder Missbrauchsrisiko bestehen; die Maßnahme wird verhältnismäßig ausgeübt, begründet und aufgehoben, sobald der Grund entfällt.

Rückerstattungen, Rückbelastungen und negative Salden

Der Kunde bleibt Verkäufer der über die Plattform abgewickelten Umsätze. Er ist gegenüber seinen Endkunden für Rückerstattungen, Gewährleistung und die Erfüllung verbraucherrechtlicher Pflichten verantwortlich und wickelt Erstattungen über die Plattform ab.

Rückbelastungen (Chargebacks), Rücklastschriften und vergleichbare Rückgängigmachungen von Zahlungsvorgängen sowie die darauf entfallenden Entgelte der Kartensysteme und des Zahlungsabwicklers trägt der Kunde. Sie werden mit künftigen Auszahlungen verrechnet. Entsteht ein negativer Saldo, ist er sofort zur Zahlung fällig; der Kunde ermächtigt den Zahlungsabwickler und Kotao, den Ausgleich mit künftigen Auszahlungen zu verrechnen oder vom hinterlegten Konto einzuziehen. Der Kunde wirkt an der Abwehr unberechtigter Rückbelastungen mit, insbesondere durch fristgerechte Beibringung von Transaktions- und Liefernachweisen.

Zulässige Nutzung

Für Kotao Payments gelten die Nutzungsrichtlinie von Kotao und die Liste eingeschränkter Geschäftstätigkeiten des Zahlungsabwicklers kumulativ; die jeweils strengere Vorgabe geht vor. Der Kunde darf Kotao Payments nur für eigene, tatsächlich erbrachte Lieferungen und Leistungen aus dem im Onboarding angegebenen Geschäftsmodell nutzen. Unzulässig sind insbesondere die Abwicklung fremder Umsätze (Weiterleitung, „Factoring”, Unterakquisition), Eigenbelastungen zur Liquiditätsbeschaffung und die Aufspaltung von Umsätzen zur Umgehung von Prüfungen.

Einschränkung und Beendigung der Zahlungsabwicklung

Für Einschränkung, Sperrung und Kündigung von Kotao Payments gilt der Abschnitt „Einschränkung und Sperrung der Dienste” der AGB entsprechend. Unabhängig davon kann der Zahlungsabwickler die Zahlungsdienste nach seinen eigenen Bedingungen einschränken oder beenden; Kotao wird dem Kunden ihm bekannte Gründe mitteilen, soweit rechtlich zulässig, und bei der Klärung unterstützen. Endet Kotao Payments, bleiben Verrechnungs- und Ausgleichsrechte für bereits abgewickelte Zahlungsvorgänge sowie die Verantwortung des Kunden für Rückbelastungen aus diesen Vorgängen bestehen.

Kartendaten und Datenschutz

Kartendaten und sonstige Zahlungsinstrumentsdaten werden ausschließlich durch den Zahlungsabwickler erhoben, übertragen und gespeichert; Kotao erhält keine vollständigen Kartendaten. Der Zahlungsabwickler ist nach PCI DSS zertifiziert. Soweit der Zahlungsabwickler personenbezogene Daten der Endkunden verarbeitet, tut er dies nach Maßgabe seiner eigenen Datenschutzbedingungen als eigenständig Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter des Kunden. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Kotao gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag; die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ergeben sich aus der veröffentlichten Liste.

Steuern und Aufzeichnungen

Der Kunde ist für die steuerliche Behandlung seiner Umsätze verantwortlich, einschließlich Umsatzsteuer, Belegausgabe- und Aufzeichnungspflichten. Kotao und der Zahlungsabwickler dürfen gesetzliche Melde-, Aufzeichnungs- und Auskunftspflichten gegenüber Behörden erfüllen, soweit sie hierzu verpflichtet sind.

Haftung

Es gelten die Haftungsregelungen der AGB. Für die vom Zahlungsabwickler erbrachten Zahlungsdienste haftet Kotao nicht; Ansprüche hieraus richten sich nach dem Vertrag des Kunden mit dem Zahlungsabwickler. Unberührt bleibt die Haftung von Kotao für eigene Pflichtverletzungen nach Maßgabe der AGB.

Änderungen und Schlussbestimmungen

Für Änderungen dieser Payments-Bedingungen gilt das Änderungsverfahren der AGB; kürzere Fristen sind zulässig, soweit Anforderungen des Zahlungsabwicklers, der Kartensysteme oder gesetzliche Vorgaben dies erfordern und Kotao die Änderung unverzüglich mitteilt. Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Sprachfassungen richten sich nach den AGB; maßgeblich ist die deutsche Fassung.